Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Ludwigshafen am Rhein

Ludwigshafen am Rhein [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈlutvɪksˌhafn̩ ʔam ʁaɪ̯n oder ˈluːtvɪçs-] ist die größte Stadt der Pfalz, mit rund 168.000 Einwohnern nach Mainz die zweitgrößte Stadt in Rheinland-Pfalz und nach Mannheim die zweitgrößte Stadt der Metropolregion Rhein-Neckar.
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Einwohner
172.145 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
67059–67071
Vorwahlen
0621, 06237
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Ludwigshafen am Rhein
Rathausplatz 1
67059 Ludwigshafen am Rhein

2. Finanzamt Ludwigshafen am Rhein
Kaiserstraße 22
67059 Ludwigshafen am Rhein

3. Bundesagentur für Arbeit Ludwigshafen
Am Hauptbahnhof 1
67059 Ludwigshafen am Rhein
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 11:45 Dienstag: 09:00 - 11:45 Mittwoch: 09:00 - 11:45 Donnerstag: 09:00 - 11:45 Freitag: 09:00 - 11:45 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Ludwigshafen informiert über die geplante Bebauung des Berliner Platzes, wo ein Investor aus Freiburg ein siebenstöckiges Bürohaus für 50 Millionen Euro bauen will. Ein neuer Bebauungsplan muss erstellt werden, und Bürger können bis zum 16. August Anregungen und Wünsche äußern. Eine Infoveranstaltung fand im Ernst-Bloch-Zentrum statt, und der Stadtrat hat das Projekt im Dezember 2024 genehmigt. Der Baubeginn könnte 2026 sein.

Zusätzlich wurden höhere Grundsteuern und andere Gebühren für 2025 beschlossen, um die finanziellen Defizite der Stadt zu decken. Die überarbeiteten Pläne sollen voraussichtlich im ersten Halbjahr 2025 erneut ausgelegt werden.

FAQ

Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?

Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:

  • Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
  • Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
  • Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.

Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.

Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?

Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:

  • Gelb: Wohnbauflächen
  • Orange: Gemischte Bauflächen
  • Lila: Gewerbliche Bauflächen
  • Grau: Sonderbauflächen
  • Hellrot: Straßenverkehrsflächen
  • Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
  • Dunkelgrün: Private Grünflächen
  • Blau: Wasserflächen
  • Braun: Flächen für die Landwirtschaft
  • Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen

Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.

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Der Flächennutzungsplan (1. Stufe der Bauleitplanung)

Der Flächennutzungsplan (FNP) bzw. Bebauungsplan (ULUP) ist eines der wichtigsten Instrumente der Bauleitplanung. Er dient gemäß § 3 Abs. 1 Flächennutzungsplanungsgesetz dazu, die räumliche Struktur der Stadt festzulegen und die Grundtypologie des Plangebiets zu definieren. Zu diesem Zweck legt der Flächennutzungsplan den allgemeinen Zuschnitt des Plangebiets fest, einschließlich der Lage von Wohngebieten, Gewerbegebieten, Industriegebieten, öffentlichen Gebäuden, Parks und Plätzen, Straßen usw., und gibt Auskunft über die gewünschte Bevölkerungsdichte.

Zusätzlich zu den rechtlichen Anforderungen muss der LUP bestimmte Kriterien hinsichtlich der Qualität des Planungsprozesses erfüllen. Dazu gehört, dass der LUP auf einer umfassenden Untersuchung der bestehenden Verhältnisse in der betreffenden Region beruhen muss und dass er die Interessen der Menschen, die in unmittelbarer Nähe des geplanten Gebiets leben, berücksichtigen muss.

Nach § 4 Absatz 2 des Raumordnungsgesetzes muss der FNP folgende Bestandteile enthalten:

- Eine Beschreibung der Gesamtsituation im Plangebiet;

- eine Bestandsaufnahme der bestehenden Flächennutzungen im Plangebiet;

eine Analyse der Auswirkungen der geplanten Entwicklung auf die Umwelt, den Natur- und Landschaftsschutz;

eine Darlegung der Ziele, die mit der geplanten Entwicklung verfolgt werden.