Ludwigshafen am Rhein [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈlutvɪksˌhafn̩ ʔam ʁaɪ̯n oder ˈluːtvɪçs-] ist die größte Stadt der Pfalz, mit rund 168.000 Einwohnern nach Mainz die zweitgrößte Stadt in Rheinland-Pfalz und nach Mannheim die zweitgrößte Stadt der Metropolregion Rhein-Neckar.
Bundesland
Einwohner
172.145 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
67059–67071
Vorwahlen
0621, 06237
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Ludwigshafen am Rhein
Rathausplatz 1
67059 Ludwigshafen am Rhein
2. Finanzamt Ludwigshafen am Rhein
Kaiserstraße 22
67059 Ludwigshafen am Rhein
3. Bundesagentur für Arbeit Ludwigshafen
Am Hauptbahnhof 1
67059 Ludwigshafen am Rhein
Gemeinde Ludwigshafen am Rhein – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 11:45
- Dienstag: 09:00 - 11:45
- Mittwoch: 09:00 - 11:45
- Donnerstag: 09:00 - 11:45
- Freitag: 09:00 - 11:45
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Ludwigshafen informiert über die geplante Bebauung des Berliner Platzes, wo ein Investor aus Freiburg ein siebenstöckiges Bürohaus für 50 Millionen Euro bauen will. Ein neuer Bebauungsplan muss erstellt werden, und Bürger können bis zum 16. August Anregungen und Wünsche äußern. Eine Infoveranstaltung fand im Ernst-Bloch-Zentrum statt, und der Stadtrat hat das Projekt im Dezember 2024 genehmigt. Der Baubeginn könnte 2026 sein.
Zusätzlich wurden höhere Grundsteuern und andere Gebühren für 2025 beschlossen, um die finanziellen Defizite der Stadt zu decken. Die überarbeiteten Pläne sollen voraussichtlich im ersten Halbjahr 2025 erneut ausgelegt werden.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.